Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Gegenstand Die von Büroservice UnitedCall erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche: 1.Telefonservice 2.Dokumentenübermittlung Für sie gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§2 Vertragsdauer Werden die Leistungen pauschal erbracht, gilt der Erstvertrag mindestens für die Dauer von einem Kalendermonat. Eine Verlängerung des Erstvertrages muss schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden. Verträge können auch per E-Mail vereinbart und abgeschlossen werden. Wird dieser Folgevertrag vor Ablauf der unter Kündigung genannten Frist von keinem der Vertragspartner aufgekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen weiteren Monat.
§3 Leistungen In der monatlichen Grundgebühr sind enthalten: Bereitstellung von Technik und Personal. Umleitung und Annahme von Telefongesprächen für den Auftraggeber. Erreichbarkeit von UnitedCall nach Geschäftszeiten von 8:00 bis 20:00 Uhr. Weitergabe von Daten des Auftraggebers an Anrufer. Hinterlegte Nachrichten des Auftraggebers an Anrufer weiterleiten. Aufnahme von Daten der Anrufer (Anrufernamen, Telefonnummer und Anrufnotiz). Bereitstellung eines Voice/Mail-Systems außerhalb der Geschäftszeiten durch Mailbox. Der Büroservice ist an folgenden Tagen gar nicht oder nur beschränkt erreichbar: Feiertagen und Wochenende (Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarbrücken).
§4 Gebühren 4.1 Die monatliche Grundgebühr für den Büroservice beträgt 19,99 EUR (netto). Die Aktivierungsgebühr beträgt einmalig 49,99 Euro. Die Berechnung der Grundgebühren ist unabhängig davon, ob Gespräche vom Auftraggeber umgeleitet werden oder nicht. 4.2 Alle Sekretariatsarbeiten (z. B. Korrespondenz, Erfassung, Datenpflege, Archiv, Entgegennahme der Gespräche, Voice-System-Verwaltung) werden dem Auftraggeber wie folgt in Rechnung gestellt:
Anrufentgegennahme 8:00 bis 20:00 - 1 EUR Pauschal E-Mail Benachrichtigung - kostenlos (0,00 EUR) SMS Benachrichtigung - 0,09 EUR pro SMS Vermittlung Deutschland Festnetz - 0,09 EUR pro Min. Vermittlung Deutschland Mobil - 0,29 EUR pro Min. Vermittlung Europa Festnetz - 0,19 EUR pro Min. Vermittlung Europa Mobil - 0,39 EUR pro Min. Dokumente Übermittlung per Fax - 1,99 EUR pro Übermittlung Dokumente Übermittlung per Email - 1,00 EUR pro Übermittlung
Preise in netto
§5 Zahlungsbedingungen Die monatlichen Grundpreise werden vom Auftraggeber per Lastschrift zum 1 des Monats an den Vertragspartner entrichtet. Der Kunde verpflichtet sich bei Lastschriftverfahren für eine ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen. Bei Rücklastschriften wird dem Auftraggeber eine Gebühr von 5 EUR zzgl. der angefallenen Bankgebühren berechnet.
Die Bankverbindung lautet: Kontoinhaber: UnitedCall GmbH Bankinstitut: Sparkasse Saarbrücken Bankleitzahl: 59050101 Kontonummer: 27023845 IBAN: DE64 5905 0101 0027 0238 45 BIC-/SWIFT-Code: SAKS DE 55
§6 Kündigungsfristen Der Auftrag ist fest über die vereinbarte Auftragszeit abgeschlossen. Bei der Auftragsdauer von einem Monat läuft das Auftragsverhältnis solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende schriftlich (z. B. per Fax) gekündigt wird. Bei der Auftragsdauer von einem Jahr läuft das Auftragsverhältnis solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Nach Beendigung des Dienstleistungsauftrages ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet Nachrichten und Informationen, welche für den Auftraggeber eingehen, an diesen weiterzuleiten. Außerordentliches Kündigungsrecht besteht für den Auftraggeber, falls sich die Preise für Leistungen um mehr als 3% innerhalb von 12 Monaten erhöht haben.
§7 Haftung 7.1 Der Auftragnehmer sorgt für eine angemessene telefonische Erreichbarkeit während der o. g. Geschäftszeiten und haftet nicht für Überlastungen des öffentlichen und eigenenTelefonnetzes. Besondere Konstellationen können zu erhöhter Anruf- und Kommunikationsfrequenz führen, in deren Folge die Erreichbarkeit des Systems nicht immer gewährleistet ist. Dies berechtigt nicht zum Schadensersatz. Technische Änderungen, die aufgrund von Umstellungen der Deutschen Telekom oder anderer Telekommunikationsanbieter oder von Umstellungen im System notwendig werden, bleiben vorbehalten. 7.2 Für Ausfallzeiten, Fehler, sowie Datenverluste, die durch Stromausfall, Hardware oder Software entstehen, wird keine Haftung übernommen. Weiter haftet der Auftragnehmer nicht für die korrekte, unvollständige sowie unterlassene Entgegennahme oder Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen oder der versehentlichen Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen. Für Fehlbedienungen oder Fehleinschätzungen durch Mitarbeiter oder bei Missbrauch von Daten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 7.3 Keine Haftung wird übernommen für Leistungen von Partner-Unternehmen, für die der Büroservice lediglich als Mittler auftritt (Druckerzeugnisse, Korrespondenz-Service, Print-Design, Seminare, Urlaubs- und Reise-Service, Kaffeemaschinen, Mietbüros, Übersetzungen). Hier haften die Partner-Unternehmen gemäß ihren eigenen Vertragsbedingungen und AGB. 7.4 Mängel hat der Auftraggeber binnen einer Woche nach deren Auftreten dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat dann zunächst das Recht die Mängel abzustellen bzw. nachzubessern. Die Haftung des Auftragnehmers wird durch die Haftungssumme von 100 EUR je Auftraggeber begrenzt. Für Fälle der höheren Gewalt haftet der Auftragnehmer aus keinem rechtlichen Grund. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich möglich. Eine Haftung für zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Gegenstände jeglicher Art ist ausgeschlossen.
§8 Datenschutz und Urheberrechte 8.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, sich im Namen des Auftraggebers und mit dessen Namen zu melden. Insoweit verzichtet der Auftraggeber auf entsprechende Namens- und Urheberrechte. Der Auftragnehmer handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe. 8.2 Der Auftraggeber erteilt dem Vertragspartner eine Genehmigung, im Rahmen des Büroservice erfasste und bearbeitete Daten an Dritte nach Maßgabe und Wunsch des Auftraggebers weiterzugeben. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sind entsprechend zu berücksichtigen. Dies gilt bis zum schriftlichen Widerruf. 8.3 Während der Auftragslaufzeit trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Aktualität seiner Daten und Einstellungen.
§9 Besondere Pflichten des Kunden 9.1 UnitedCall ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt besonders für den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die vom Büroservice im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die der Service aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt. 9.2 Auf Verlangen des Büroservice hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen. 9.3 Geschäftsräume, Adressen oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden zur Übermittlung oder Weiterleitung illegaler oder anstößiger Inhalte sowie zu anderen den Vertragspartner schädigenden Zwecken.
§10 Sonstige Vereinbarungen 10.1 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber eine Telefonnummer zu, auf die der Auftraggeber seine Anrufe ständig oder bei Bedarf weiterleiten kann. Die Änderung der zugewiesenen Telefonnummer aus technischen oder betrieblichen Gründen bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber darf die Ihm zugewiesene Telefonnummer nach außen nicht veröffentlichen, sondern nur zur Weiterleitung verwenden. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer bestimmter Rufnummern oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. UnitedCall bleibt Inhaber dieser Rufnummern, der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern nach Beendigung des Vertrages. 10.2 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben. 10.3 Bei einer Änderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers bleibt der Dienstleistungsauftrag weiterhin, ohne Abschluss eines neuen Dienstleistungsauftrages, gültig. Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen, werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert.
§11 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Dienstleistungsauftrages unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, so soll die unwirksame, nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine dem Auftragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Auftragsbestandteile wird hierdurch nicht berührt.
§12 Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, Fulda.
Stand: 01.01.2010 |